In der Praxis der Haus- und Gebäudeversicherungen kommt es immer wieder zu Versicherungsleistungen durch:
• Einbruchsschäden
• Brandschäden
• Wasserschäden durch Regenwasser oder Rohrbrüche
Der Sachverständige prüft in solchen Fällen vor Ort die tatsächlichen Zerstörungsgrade der Bauteile, die durch die Schäden entstanden sind. Dabei geht er analytisch und unparteiisch vor.
Nach der Schadensaufnahme werden die Kosten für die Reparaturen oder Sanierungen qualifiziert zusammengestellt.
Weiter wird dem Versicherungsnehmer aufgezeigt, mit welchen Mitteln er künftige Schäden vermeiden kann, wie zum Beispiel beim präventiven Einbruchschutz.
Der Sachverständige im Tischlerhandwerk hat umfassende Kenntnisse über Bauteile wie:
• Fenster/Fenstertüren und Haustüren
• Innentüren
• Trockenbau und Dachausbauten
• Treppenbau
• Möbel, Innenausbau und Ladenbau
• Parkett und Holzböden
• Wintergärten
Hier können unterschiedlichste Schäden auftreten, insbesondere bei Ansprüchen an Schall-, Wärme,- Feuer,- und Einbruchschutz.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische und private Entscheidungen, da der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt.
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten an, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten.