Neben seiner Tätigkeit für Gerichte oder Versicherungen ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auch im privaten Bereich für Gutachten der richtige Ansprechpartner.
Hier übernehmen Sachverständige auch die Rolle eines Vermittlers und Schlichters zwischen Kunden und Handwerkern.
Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und ein fachlicher Streit lässt sich mit Hilfe eines Schiedsgutachtens auch außergerichtlich klären.
Sachverständige als Privatgutachter nehmen Stellung zu
• erbrachten handwerklichen Leistungen oder
• noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen.
Darüber hinaus kann z.B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen Stellung genommen werden..